Entsprechend den Festlegungen des Potsdamer-Abkommens wurden die bestehenden
Organisationen des III. Reiches verboten und deren Vermögenswerte enteignet.
Das Vermögen des
"Reichsverbands deutscher Sportangler" kam unter staatlicher
Verwaltung und die Immobilien wurden durch die Bestimmungen der Bodenreform in
den Bodenfonds überführt.
Die
noch vorhandenen, ehemaligen Mitglieder des Arbeiter-Angler-Bundes nutzten die
Möglichkeiten und bildeten mit den vorhandenen Vermögenswerten die
Landwirtschaftliche Genossenschaft Potsdam-Schlänitzsee e. G .m .b .H.
Die Genossenschaft wurde am 22. September 1946 als Rechtsnachfolger
des Anglervereins Nedlitz gegründet und unter Nr. 121 beim
Amtsgericht in Potsdam registriert. Sie umfaßte ca. 400 Mitglieder von denen
nur noch 30% organisierte Angler waren.
Während des Krieges veränderte sich auch die
personelle Zusammensetzung der Nutzer der Laubengrundstücke.
Durch Bombenangriffe obdachlos gewordene Potsdamer und Berliner, Umsiedler aus
der Tschechoslowakei, Ostpreußen und Pommern sowie Flüchtlinge aus dem Osten
nutzten die Anglergrundstücke als Wohnung sowie die Gartenflächen für die
Verbesserung des Lebensunterhaltes.
Ein großer Teil der Mitglieder wohnte in Berlin.
Durch die Teilung in Westsektoren konnten sie am Vereinsleben nicht mehr
regelmäßig teilnehmen. Um sich an den Veranstaltungen zu beteiligen zu können,
benötigten sie eine Aufenthaltserlaubnis. Da für die Einreise eine gültige
Mitgliedskarte erforderlich war, der Vorstand aber durch die unregelmäßige
Beitragszahlung keinen Überblick darüber hatte, wer von den Westberlinern noch
Mitglied bleiben wollte.
Um die Umsiedler und Flüchtlinge seßhaft zu machen, konnten sie aus den
Bodenfonds der Bodenreform, die von ihnen genutzten Grundstücke als Eigentum erhalten.
Durch diese Maßnahme wurden viele Siedler und Kleingärtner auf den ehemaligen
Anglergrundstücken.
Das war die
Zusammensetzung der Mitglieder und Anwohner am Schlänitzsee.
(siehe dazu
Urkunde der Bodenreform)
45/2
Die Laubengrundstücke, die im Besitz des „Reichverband deutscher Sportangler“ bis zum Jahre 1945 waren, wurden 1945 auf Grund der Enteignung faschistischer Organisationen in den Bodenfonds der Bodenreform überführt. Dadurch konnten Sportfreunde die auf so einem Grundstück siedelten bzw. so ein Grundstück erhalten.
Zu den Veranstaltungen mit Tradition gehört auch die
Generalversammlung.
Begründet wurde sie durch das Statut der gebildeten Genossenschaft.
Dort heißt es im § 28; Die Organe der Genossenschaft ist:
- Generalversammlung,
-
Aufsichtsrat,
- Vorstand.
§ 36 ... die ordnungsmäßig gefaßten Beschlüsse haben für alle, auch die nicht erschienenden Genossen, verbindliche Kraft.
Durch die sportliche Betätigung im Verein verbrachten die Mitglieder
ihre Freizeit nur an den Wochenenden und Urlaubstagen in der Kolonie und vor
allem in den Sommermonaten. Den Mitgliedern war es nicht immer möglich an allen
Veranstaltungen teilzunehmen. Für grundsätzliche Entscheidungen im Vereinsleben
sind nach den Statuten die Beschlüsse mit der Mehrzahl der Mitglieder erforderlich.
Somit
bildete sich die Generalversammlung als die wichtigste Form, wo diese
Forderungen realisiert werden konnten, heraus.
Hier erfolgt:
·
die
Rechenschaftslegung des Vorstandes zum vergangenen Sportjahr;
·
die
zu lösenden Aufgaben des neuen Jahres werden dargelegt;
·
werden
notwendige Beschlüsse gefaßt;
·
die
erforderlichen Wahlen durchgeführt;
·
die
Kassierung und der Angelkartenverkauf getätigt.
Das Beispiel einer Tagesordnung gibt Auskunft über Inhalt
und Ablauf der
Veranstaltung.
1.
Referat zu aktuellen
Verbands- und gesellschaftlichen Ereignissen
2.
Neuaufnahme von
Mitgliedern
3.
Information zu
Protokollen der Versammlungen des Jahres
4.
Jahresbericht des
Vorsitzenden
5.
Kassenbericht
6.
Bericht der
Revisoren
7.
Entlastung des
Vorstandes
8.
Arbeitsplan und
Termine des nächsten Jahres
9.
Diskussion
10.
Beschlußfassung
11.
Kassierung
Bei Neuwahlen wird Wahl der
Wahlkommission und die Wahl des Vorstandes hinzugefügt.
Das Jahr 1949
Die Bildung von
Anglerorganisationen
Die Angler
wurden bis Ende 1948 von kommunalen Sportämtern, zum Teil von der FDJ und nach Gründung
des Deutschen Sportausschusses von diesen in der Sparte „Angeln“
organisatorisch verwaltet.
In
Gesprächen, die am 30.3. und 5.4. 1949
geführt wurden zwischen Vertretern des DS, DWK, der Landesregierung
Brandenburg, der Landessportausschüsse und der Angler wurde festgelegt, dass Angeln nicht als Sport im Sinne der Leibesertüchtigung,
sondern als
Fischfang, damit als
Möglichkeit der Erholung und der Entspannung für die Werktätigen anzusehen ist.
49/2 Im Ergebnis der
Beratung wurden, durch Beschluß dieser Vertreter, die Angler aus dem Deutschen
Sportausschuß ausgegliedert und dem Verband der
Fischwirtschaftsgenossenschaften, Land Brandenburg, eGmbH,
als „Sektion
Angler“, angeschlossen.
Die ständigen
Auseinandersetzungen zwischen Anglern und dem Wirtschaftsministerium des Landes
über die Probleme:
·
zu der verspäteten Ausgabe von
Angelkarten,
·
zur Erreichung von einheitlichen
Kartenpreisen,
·
zum Wegfall des polizeilichen
Fischereischeines,
·
sowie der Zweifel an der
Rechtsfähigkeit der Angler als Organisation,
waren
die Hauptthemen der Vertreter der Angler des Landes Brandenburg und Groß Berlin
in der Versammlung am 17. März 1950.
Im
Ergebnis dieser Beratung kam es zur Bildung einer eigenständigen Organisation
der Angler.
Durch die Mitarbeit
unseres Mitgliedes Kilz fanden die Erfahrungen der Gruppenbildung von
1946, Eingang in den Statuten und Grundsätzen der neuen Organisation.
Sie hatte den Charakter einer
Genossenschaft.
Die Mitglieder zahlten Eintrittsgelder
und Genossenschaftsanteile.
Das Jahr
1950
In den Jahren 1949/50 liegen die Anfänge für die
neue Organisation der Angler. Der Vorstand der Genossenschaft vertrat
die Interessen der hier organisierten Angler.
Die Jahreshauptversammlung der Gruppe fand am
19.01.1950 statt.
Die Versammlung beschließt:
·
Für wirtschaftlich schwach gestellte
Mitglieder die Gebühren und Angelkartenpreise zu ermäßigen.
Mit der Anordnung I/50 des Jahres 1950 wurden wesentliche Organisationsgrundsätze zum
Aufbau der Anglerorganisation getroffen. Für unseren Bereich gab es:
Die Kreissektion Potsdam, als übergeordnete Leitung, mit den Gruppensektionen
1.
Schlänitzsee
2.
Nedlitz
3.
Babelsberg
4.
Potsdam-Stadt
5.
Geltow
Die Gruppe hat, entsprechend ihrer
Mitgliederzahl, Genossenschaftsanteile und Eintrittsgelder an diese abzuführen.
Die Wahl der Leitung der Gruppensektion
wird jährlich durchgeführt.
- Gruppensektionsleiter Franz Werner.
- Kassierer Erwin Werner
- Schriftführer Lubkowski
geleitet.
Der Mitgliederstand beträgt
285 Mitglieder.
Auf der
Generalversammlung am 7. Januar 1951, an der 180 Mitglieder teilnahmen, wurde
der Jahresbericht für das Jahr 1950 gegeben.
Es
wurde eine kritische Wertung der Mitarbeit in den Gemeinschaftsveranstaltungen
vorgenommen. Über Pünklichkeit, Teilnahme bis zum Schluß und das
Sportfreunde
die später zu der Veranstaltung erscheinen,
sich
nicht über die Bedingungen
informieren
so das es nach der Veranstaltung deshalb Ärger gibt.
(Bild:
Durchgang zum Friedfischangeln auf dem Schlänitzsee im Vordergrund der
Sportfreund Otto Richter)
Bei der
Neuwahl des Vorstandes stellte der Sportfreund Kilz den Antrag, den Vorstand
auf Grund seiner guten bisherigen Arbeit geschlossen wieder zu wählen.
Trotzt
einiger Schwierigkeiten ist in diesem Jahr der Aufbau der neuen Organisation
abgeschlossen. Sehr wesentlich zeigte sich dabei die Zusammenarbeit der
Funktionäre bei der
Angelkartenanordnung
für das Jahr 1951, bei der keine Preiserhöhungen erfolgt sind.
Die neuen
Preise für die Nuthe-Angelkarte sind auf die erweiterte Strecke zurück zu
führen.
Das Jahr
1951
Bei der Neuwahl wird der Vorstand im Block wieder gewählt.
In der Gruppe
sind 273
Mitglieder.
Das
Wintervergnügen fand am 3. März statt.
In
diesem Jahr wurden die Fischereischutzaktive gebildet.
Die
rechtliche Regelung ergibt sich aus den § 98 und 109 des Fischereigesetzes.
Neue
Regeln sind:
·
Nicht erlaubt ist das Angeln in den Gelegezonen und in den
Nachtstunden.
·
Das Verbot den Krebs als Angelköder zu verwenden ist aufgehoben.
·
Die Friedfischangel kann mit einer Angelrolle ausgerüstet sein.
·
Die Gültigkeit der Hechtkarten beginnt ab 1. Mai
Die
Landesleitung hat einen Versicherungsvertrag geschlossen, der eine Kollektiv-versicherung darstellt.
Es ist jeder Angelgenosse:
1.
auf dem Weg zum Angeln, beim
Angeln, auf dem Weg nach Hause,
2.
sowohl bei
Gemeinschaftsveranstaltungen oder individuellem Angeln
versichert.
Die Prämie beträgt für Mitglieder o, 45 DM pro Jahr.
In der „Anglerklause“, - in den
30-ziger Jahren gab es den Namen noch nicht - richtete der Wasserbudiker Lukow
für seine Tochter Grete einen Verkaufsraum für Lebensmittel ein. Dadurch
brauchten die Angler wenn sie am Wochenende kamen nicht so viel von Berlin
mitbringen. Leider dauerte diese Zeit nicht lange denn zu Beginn des Krieges
mußte die Grete in der Rüstungsindustrie arbeiten und der Laden wurde
geschlossen.
Als Vorstandmitglied der Genossenschaft, kaufte Paul Fresdorf
das seit Jahren leerstehende Gebäude am Feldrain und setzte im Jahre 1950 den
Sportfreund (im Bild)
Gerhardt Bein als
Gastwirt ein.
Auf der rechten Seite des Bildes ist der Trampelpfad
zum Brunnen zu sehen von dem die gesamte Kolonie ihr Wasser bezog. Auf der
linken Seite, links von der Birke war der Bierkeller. In Höhe der Birke befand
sich innen der Tresen.
51/2
Die Klause wurde zum beliebten Treffpunkt der Angler und ihren Gästen und war ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Lebens in der Kolonie.
Hier wurden
Vorstandssitzungen abgehalten, wurden Skatturniere und Familienfeiern
durchgeführt.
Von
links im Bild:
Schulz,
?, Herta Lange,
Gustav
Sturm, ?, Gerhard Bein, Frau Sturm, Fritz Böhm, Karl Liebenow, Otto Ernst, ?,
Hier erfuhr man immer die aktuellsten Neuigkeiten
aus dem Vereinleben und der Siedlung. Bedingt durch die
einzigste Wasserstelle in der Kolonie - bestehend
aus Brunnen mit
Pumpe- traf man
immer Jemand in der Klause an, der sich auf der auf der schnelle ein Bier
genehmigte.
Es blieb dadurch nicht aus, das die Frau sich
den Eimer voll Wasser selber von der Klause holte, weil ihr Mann nicht wieder
kam, da er mit einigen Sportfreunden zu einer Runde Skat gefunden hatte. Wenn
dann auch noch Audi seine Ziehharmonika holte und Gustav Sturm zur Teufelgeige
griff, gab es schon am Vormittag Gesang und Tanz.
(im Bild von links. Fritz Stage und Gustav Sturm
in der Klause)
Die Familien verbrachten die Wochenenden,
ihren Urlaub und die Ferientage mit den Kindern überwiegend in der Siedlung. Um
den Vater auf den Angelausflügen begleiten zu können, wurden auch sie Mitglied im
Verein.
So erhielten die Söhne und später auch
die Enkel ihren ersten Unterricht über das Angeln.
Das Jahr 1952
276
Mitglieder
hat die
Gruppe. Bei der Neuwahl wird der alte Vorstand wiedergewählt. Für den
Schriftführer erfolgt durch die Wahl vom Sportfreund Gustav Sturm, eine
Neubesetzung.
Alle Rentner und Angelgenossen mit unter 150,00 DM
Monatseinkommen, können einen Antrag auf Ermäßigung der Angelkarten stellen.
Aus
der Sektionskasse wird eine Spende von 200,00 DM für den Aufbau Berlins
beschlossen.
Die Bemühungen endlich Ordnung und
Reglungen in den Angelproblemen zu bringen wurden fortgeführt.
Die im Kopf des Schreibens genanten
Organisationen waren zu diesem Zeitpunkt maßgeblich mit der Zuarbeit für die Verordnung
" Zur Schaffung einer einheitlichen Anglerorganisation " die durch das Innenministerium der DDR
vorgesehen war, beschäftigt.
52/2
Die Monatskarte beinhaltete
nur das Friedfischangeln. Durch den Fischer werden die zu beangelnden Gewässer
eingetragen.
Die besonderen Bedingungen
enthalten eine ganze Reihe von Einschränkungen zur Ausübung des Angelsportes.
(siehe
Kartenauszug unten)
Es ist nicht verwunderlich, da das Angeln nur auf der Grundlage des
Fischereigesetzes von 1916 ausgeübt werden kann.
Auf der Rückseite der
Angelkarte sind die Mindestmaße für zu beangelnden Fische sowohl in Binnen-
sowie den Küstengewässern aufgeführt.
Dazu noch die Paragraphen
über Strafbestimmungen.
siehe dazu die Auszüge aus dem Gesetz)
In der Siedlung
bestand die Gruppensektion Schlänitzsee.
-
Gruppensektionsleiter Franz
Werner. –
Revisionskommission mit 3 Mitgliedern
- Kassierer Erwin Werner
- Schriftführer Gustav Sturm
geleitet.
Eine Verwaltungsreform im Jahre
1953 führte zur Bildung des
·
Kreises Potsdam-Stadt und des
·
Landkreises Potsdam
Damit erfolgte eine Zuordnung der Siedlung Schlänitzsee zum
Landkreis. Die Siedlung Kanalbrücke blieb weiterhin in der Verwaltung
Potsdam-Stadt.
Gleichzeitig wurden ebenfalls Änderungen in den Anglerstrukturen
durchgeführt, es entstand die
Kreissektion Potsdam-Land. Mit der veränderten Organisationsstruktur
wurde auch der genossenschaftliche Charakter der Anglerorganisation aufgelöst.
Die Gruppen erhielten die in der damaligen Kreisorganisation eingezahlten
Eintrittsgelder und Genossenschaftsanteile erstattet.
Neben den angelsportlichen
Gemeinschafts-veranstaltungen waren das Frühlingsfest und das Kinderfest
Höhepunkte im Vereinsleben. Die Sportfreunde erhielten für sich und ihren
Gästen eine namentliche Einladung weil die zur Verfügung stehenden Plätze sonst nicht ausreichend
wären.
Für den Heimweg der Mitglieder
und Angehörigen war ein Bus bestellt der dann am Ende der Veranstaltung die
einzelnen Ortschaften anfuhr.
Durch
den Bestand an Wochenendlauben, die auch zum großen Teil mit Mitgliedern aus
Westberlin besetzt waren, wurde die Arbeit der Gruppe in vielen Situationen auf
die Lösung von kommunalen Problemen gerichtet, die einen großen Zeitumfang
beinhalteten.
Das zeigte sich
u.a.
-
in der Instandhaltung der Wege der Siedlung;
- in der Klärung der Entsorgungsleistungen
(Müllproblem);
- in der Beschaffung von Baumaterialien für
die Werterhaltung der Lauben, wie Zement, Dachpappe, Teer, Farben u.a.
-
in der Mitarbeit bei der Verwaltung der Lauben
von Westberlinersportfreunden
-
in der Beschaffung der fehlenden Sportgeräte,
als Vorraussetzung zur Teilnahme an Wettkämpfen und
Gemeinschaftsveranstaltungen
53/ 2 Seit 1949 gibt es die Fachzeitschrift für Fischerei, Angelsport und Aquaristik.
Die Ausgabe „A“ – mit 18 Seiten für Angler und mit 4 Seiten für Aquarianer.
Die „B“- Ausgabe enthält die Beiträge für die Fischerei.
Neben den Artikeln über Fischkunde und Geräteinformationen sind viele Vereinsnachrichten aus der Arbeit der Sektionen enthalten. (Verzeichnis rechts von Heft 7/53 )
Albert und Paule haben in jeder
Monatsausgabe eine Seite, wo in Form eines wechselseitigen Gespräches Probleme
die, die Mitglieder diskutierten, noch mal besprochen wurden.
Eine Wertung der stattgefundenen
Sportveranstaltungen erfolgte und Meinungen zur Bildung einer
Anglerorganisation für die das Fischereigesetz von 1916 durch eine neue
Gesetzgebung ersetzt wird, die unserer gesellschaftlichen Entwicklung
entspricht.
Das
Jahr 1954
Auf der Jahreshauptversammlung am 20. Februar
1955 gibt der Sportfreund Wendenburg den Jahresbericht für 1954.
Im Bestand sind 178 Mitglieder (0hne die 96 Mitglieder aus Westberlin)
Das Protokoll dieser Versammlung belegt die durchgeführten Veranstaltungen des Jahres 1954. Wobei die eine Seite nicht die ganze Arbeit eines Jahres ausführlich wiederspiegelt.
Obwohl die Verordnung zur Förderung des Angelsportes auf der Versammlung bekannt war, gab es zu diesem Zeitpunkt keine konkreten Vorstellungen zur weiteren Entwicklung der Gruppe.
Mit der Herausgabe von
Richtlinien für die Ausgabe von "Angelerlaubnisscheinen zum
Fischfang 1954" wurde erstmalig der Versuch
unternommen eine einheitliche Regelung für die angelsportliche Nutzung von
Gewässern in der Mark Brandenburg zu erreichen.
Der Angelsport besaß in Deutschland nur Duldung
aber keine Rechte. Diese Duldung wurde nicht vom Staat ausgesprochen sondern
mußte von den Gewässereigentümern, Pächtern und Berufsfischern immer wieder von
neuen erkauft werden.
Die Höhe der
Preise für die Angelberechtigungen und anderer Leistungen waren in keiner Weise
einheitlich geregelt.
Es machte sich besonders in der Umgebung von Großstädten bemerkbar.
So
wurden zum Beispiel in Berliner Gewässer die Preise für Angelkarten in wenigen
Jahren in der Weimarer Republik von 10 bis 15 Mark auf 50 Mark erhöht, obwohl
die überfischten Gewässer das nicht rechtfertigten.
Die
Benutzung von Booten war oft verboten oder mußte mit einer Summe bezahlt
werden, die der Jahreserlaubnis gleich kam. Die Anlage eigener Bootsstege wurde
untersagt. Die Boote mußten beim Fischer untergebracht werden, gegen eine
weitere Gebühr, versteht sich. Die Benutzung der Spinnangel war in vielen
Gewässern verboten.
Nachweislich wurde die Höhe der jährlichen Pachtsumme, die ein Fischer zu zahlen hatte, von den Einnahmen für Angelerlaubnisse in vielen Gewässern der Mark Brandenburg erreicht, oft erheblich übertroffen.
Seit
vielen Jahren wird in den Mitgliederversammlungen über Fragen:
·
Wer kann welche Angelkarten
erhalten,
·
Wie wird die Preisgestaltung festgelegt,
·
Warum gibt es keine allgemeingültigen Regeln,
diskutiert.
54/3
Die besondere Bedeutung dieser Richtlinien kam zu
Ausdruck:
·
In der Mitarbeit von
Vertretern der Angelorganisationen
54/4
·
Einheitliche Höchstpreise
für alle Gewässer unabhängig vom Bewirtschafter
54/5
Mit der "Verordnung über die
Bildung einer einheitlichen Anglervereinigung in der DDR", durch die
Regierung der DDR am 13.Mai 1954 beschlossen, wird gewissermaßen die
Geburtsurkunde des DAV ausgestellt.
Die am 14. Oktober erlassene "Verordnung zur Förderung des
Angelsports" ermöglichte erleichterte Bedingungen für die Ausübung des
Angelns zu schaffen.
Noch im gleichen Monat findet der I.
Verbandstag des DAV statt auf dem das Statut beschlossen und durch folgende
Ordnungen ergänzt wird;
-
Wahlordnung
-
Beitrags-
und Finanzordnung
-
Gewässerordnung
-
Rechtsordnung
-
Wettkampfbestimmungen
und Wettkampfordnung
-
Ordnung
für die Arbeit mit der Jugend
-
Arbeitsordnung
für die Revisionstätigkeit
Das Mitgliedsbuch des Verbandes. 54/6
Die
Umschlagseiten bestehen aus Plaste.
Der Ausweis umfaßt 24 Seiten. Die Seiten 2 - 3, enthalten die Personaldaten.(siehe oben)
Die Seite10 Seite 11
Die Seiten 12 und 13
Die Seite 14
Die Seiten 15 - 16
Die Seite 17 Die Seite 18
Die Seiten 19 - 20
Die Seiten 4 - 9,
für die jährlichen Beitragsmarken
Jahre
1955 – 1956
Auch
in der Gruppe Schlänitzsee wurden Veränderungen wirksam. In einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung, die am 14. August 1955 stattfindet,
wird durch Neuwahl des Vorstandes der Übergang von der "Sektion der Angler Land Brandenburg und
Groß Berlin e.G.m.b.H."
zum Deutschen Anglerverband der DDR vollzogen.
Im neuen Vorstand wurden
folgenden Funktionen besetzt:
Vorsitzender Erwin Werner
Stellv. Vorsitzender
Franz Werner
1. Kassierer Kurt Müller
2. Kassierer und
Peter Wendenburg
Jugendwart
Schriftführer Gustav Sturm
Gewässerwart
Max Mahl
Sportwart Heinz Eitner
Revisionskommission
Geike, Stropp, Gutschlag
Auf der Grundlage der Verordnung
zur Förderung des Angelsports wird in einer gemeinsamen Sitzung
der Vorstände - der Ortsgruppe der Angler und der Landwirtschaftlichen
Genossenschaft - die am 07. Oktober 1955 stattfand, eine Regelung zur Rückgabe
von Teilen des Vermögens des Arbeiter-Angler-Bundes an die neue Ortsgruppe
vereinbart.
Die Genossenschaft bleibt
weiter bestehen mit den Grundstücken
Anglerklause und Warenlager.
Im
Einzelnen waren es:
Grundstück von
14.189 qm Größe mit Bootshafen “Stichkanal“
(links von der Wasserfläche befinden sich die Lauben auf
dem Grundstück)
55/2
2.
Die Bootsschuppen, mit Blick vom Stichkanal; der Anbau an der linken Seite
diente zur Aufbewahrung der Tische und Stühle bzw. der Sitzbänke für die
Kulturveranstaltungen.
3.Der Seehafen,
mit Blick auf die kleine Mole mit
dem dahinterliegenden Badestrand.
4. Pavillon auf dem Bootsplatz 5. Eine transportable Tanzfläche,
Platz der Kapelle bei
Veranstaltungen, für die
Durchführung von Veranstaltungen wie
dient zur Einlagerung der Tische im
Winter. Frühlings-,
Sommer- und Kinderfeste mit den dazu
gehörigen Tischplatten, Bänke, Tische und Gartenstühle.
55/3
Von den gepachteten Grundstücken des Anglervereins vor 1945, sind nur die
Pachtungen gemäß Überlassungsvertrag Nr. 13, des Wasserstraßenamtes:
1. Über die Wegefläche Bootshafen-See;
2. Fläche Badestrand und Standort Umkleidekabine;
3. sowie die Grasnutzung rechtes
Ufer am
Sacrow-Paretzer-Kanal vom Kilometer 25,2 bis 27,0;
Die
Kanalstrecke wurde von der Mole bis zur Eisenbahnbrücke von der Gruppe für die
Austragung von Angelveranstaltungen genutzt.
4. sowie der Altarm an der Kanalbrücke
durch die Genossenschaft
weiter geführt worden.
Der Umfang der vorhandenen Grundmittel und Immobilien erforderte jährlich
einen großen Aufwand zur Pflege und Erhaltung. Die Generalversammlung beschloß
jeweils den zu leistenden Umfang. Durchschnittlich wurden 10 Arbeitsstunden von
jedem Mitglied gefordert.
55/4
Die
Einschätzung für das Jahr 1955 zeigt, daß die geplanten Kultur- und
Sportveranstaltungen durchgeführt wurden.
Beim
Preisangeln wird es in Zukunft keine Sachpreise mehr geben, sondern Plaketten
und Urkunden.
Die
Gruppe hat gegenwärtig über 300 erfaßte Mitglieder und eine Jugendgruppe
von 30 Mitgliedern. Die ungenaue Anzahl ist auf der Tatsache zurückzuführen das
einige Mitglieder weder Beiträge noch Bootsstände für das letzte Jahr bezahlt
haben.
Zu
den in Westberlin wohnenden Mitgliedern wurde durch den Vorstand
Verbindung aufgenommen und Versammlungen im Ostsektor von Berlin durchgeführt.
Hauptanliegen war es, ihnen die Teilnahme an den Veranstaltungen der Gruppe zu
ermöglichen.
Die
erforderlichen organisatorischen Abläufe, wie die Beantragung einer
Aufenthaltserlaubnis sind mit der Kreis- und Bezirksorganisation abgesprochen.
Es gibt noch immer Boote von Westberliner Sportfreunden, die von den
Mitgliedern der Gruppe genutzt werden können. Erforderlich ist aber eine
ordentliche Pflege durch die Benutzer.
Durch die Versammlung wird die Forderung des
Bezirksvorstand die bestehende Abführung der Beiträge in Höhe von 30% auf 40%
festzulegen, abgewiesen.
Der
bestehende Beschluß für die Winter- und Sommer-Standgebühren wird nicht
verändert.
Sommerstand Winterstand
-
für
Gruppenmitglieder 3,00 M 6,00 M
-
für
Mitglieder anderer Gruppen
11,40 M 14,90 M
-
für
Nichtorganisierte 12,00 M 16,00
M
55/5
Eine
Lieferung Bambus-Angelruten ist eingetroffen. Leider sind es nicht so viele,
das alle Sportfreunde eine Rute erhalten können. Daher hat der Vorstand
beschloßen sie nur an aktive, anwesende Angler am Karfreitag beim Anangeln
auszugeben.
Die Beschwerden der Mitglieder, das Fremde und
Nichtmitglieder unsere Bootshäfen nutzen, ist ohne die Mitwirkung der Anlieger
von Bootsständen nicht zu klären. Beim Feststellen der unberechtigten Benutzung
ist der Vorstand unmittelbar zu verständigen.
Wesentliche
Ziele des Jahres wurden nicht erreicht. Besonders war:
-
eine
unzureichende Teilnahme der an den Gemeinschaftsveranstaltungen im Angeln,
-
keine
ausreichende Mitarbeit bei den Pflegemaßnahmen an den Bootshäfen
zu
verzeichnen.
Im Bild
rechts ist noch die alte Uferbefestigung aus den 30-ziger Jahren im Seehafen
ersichtlich. Sie zeigt, wie notwendig die Instandsetzung ist.
(im Bild: Hansi Ernst links mit Freund)
Die Tatsache, daß die vorhandenen
Gemeinschaftseinrichtungen auf langer Sicht nur durch den Einsatz aller
Mitglieder bei der Instandsetzung und Pflege erhalten werden können, hat
sich bei den Sportfreunden noch nicht gefestigt. Wir haben uns auch in diesem
Jahr wieder mit Mitgliedern wegen nicht geleisteter Arbeitsstunden unterhalten
müssen.
Das
Hochwasser sorgte in diesem Jahr auch wieder dafür, daß zusätzliche
Arbeitsleistungen zu erbringen sind. Am Badestrand ist reichlich Unrat und
altes Schilf angeschwemmt worden. An der Uferbefestigung des Seehafens sind
Auswaschungen entstanden.
Das Jahr 1956
Wurde nach den Festlegungen des Termin-
und Veranstaltungsplanes durchgeführt.
Der Termin-
und Veranstaltungsplan für 1956 im Überblick:
-
für den 17.
März ein Wintervergnügen
-
Anangeln am
Karfreitag am Sacrow-Paretzer-Kanal
-
Kinderfest und
Preisangeln am 29. Juli
-
Sommerfest am
4. August
-
Abangeln am
14. Oktober
-
An jedem 1. Sonntag im Monat eine Kurzversammlung mit
aktuellen Problemen
-
Am Sonntag
nach dem 15. des Monats 2 Stunden
Gemeinschaftsarbeit in der Siedlung und den Bootshäfen
In einer Nachwahl wird der Sportfreund
Karl Heideck jun. zum 2. Vorsitzenden, der Sportfreund Erich Märzke als
Jugendsportwart gewählt.
In Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister
wurden in der Siedlung die Wege mit Verkehrsschildern versehen. Es wurde notwendig da selbst
die kleinsten Wege mit Fahrzeugen zugestellt wurden.
Beim Kinderfest und Preisangeln ist,
obwohl das Wetter nicht freundlich war, eine gute Beteiligung gewesen.
Angelmeister wird der Sportfreund Kurt
Breitenstein. Er erhält ein Diplom sowie einen Freiangelschein 1957.
Der Turniersport bedarf einer stärkeren
Förderung.
Im Bestand der Gruppe sind zwei
gespließte Tonkinwurfruten mit Rolle für das Training und Wettkampf. Durch die
Sportwarte sollen noch weitere erforderliche Sportgeräte beschafft werden u.a.
Ruten, Rollen, Angelschnur und die Scheiben.
In der Mitgliederwerbung sollen verstärkt
Frauen gewonnen werden.
In jedem Jahr sind wir damit
beschäftig Reparaturarbeiten
an den Uferbefestigungen
durchzuführen. Mit den
individuellen Einsätzen
lässt sich dieser Zustand nicht
verändern
Sportfreunde aus
der „Polnischen Wirtschaft“ bei der Erneuerung der Uferbefestigung mit
Faschinen.
(rechts)
Die Angelkarten für das Jahr 1957 können
nicht rechtzeitig ausgegeben werden. Damit bleiben die von 1956 noch bis März
1957 gültig.
56/2
Der
Abschluß des Jahres 1956 gibt Auskunft über die Aktivitäten der Gruppe.
Für den Turniersport waren 2 gespließte Angelruten
mit Rollen vorhanden.
Das Warenkonto
beinhaltet:
- 67 Verbandsabzeichen a. 1,00 DM
- 132 Bambusangelruten a. 1,75 DM (Bambusrohlinge)
Aus den
Aufwendungen ist die Art der durchgeführten Veranstaltungen ersichtlich. Beim
Kinderfest sind enthalten die Beträge aus der durchgeführten Sammlung und der
Spenden. Der Nachweis für eine Laube als Anglerheim. Die Pachtzahlungen belegen
die Nutzung des Bootshafen-See und den Hafen im Altarm an der Kanalbrücke.
56/3
Eine Jahreshauptversammlung durchführen beinhaltet
eine ganze Reihe von Problemen vorher zu beraten, festzulegen und dann zu
realisieren.
Diese
Leistungen stehen in keinem Protokoll sondern sind meistens nur auf Handzetteln
notiert. Die eine oder andere Leistung steht vielleicht im Jahresabschluß, aber
nicht alles.
So ein Zettel vom 26.Februar über die Vorstandssitzung
gibt darüber Auskunft:
-
Einladungen drucken, als Drucksache an die Mitglieder versenden, auch an
die Westberliner;
-
Aushang am Schlänitzsee;
-
Omnibus bestellen, Kosten 120- DM Abfahrtszeiten dazu festlegen;
-
Eintritt steht in der Einladung;
-
Saal mieten, mit Heizung und
Dekoration;
-
Veranstaltung anmelden;
-
Musik, von 20.00 bis 04.00 Uhr Kapelle Kiesand mit 7 Mann, Kosten 250-
DM;
Zum dritten Mal erscheint der „Deutsche Anglerkalender“. Für 2,50 DM gibt
es ein kleines Fachbuch mit sehr nützlichen Informationen im Taschenformat.