Jahre 1945 bis 1949

Ein neuer Anfang 1945

Entsprechend  den Festlegungen des Potsdamer-Abkommens wurden die bestehenden Organisationen des III. Reiches verboten und deren Vermögenswerte enteignet.

Das Vermögen des "Reichsverbands deutscher Sportangler" kam unter staatlicher Verwaltung und die Immobilien wurden durch die Bestimmungen der Bodenreform in den Bodenfonds überführt.

Nach den Jahren des Krieges fanden sich Sportfreunde die das Vereinsleben mit den traditionellen Veranstaltungen wieder aktivierten.


Die noch vorhandenen, ehemaligen Mitglieder des Arbeiter-Angler-Bundes nutzten die Möglichkeiten und bildeten mit den vorhandenen Vermögenswerten die Landwirtschaftliche Genossenschaft Potsdam-Schlänitzsee  e. G .m .b .H.


 

                       

 

 

 

 

Die Genossenschaft wurde am 22. September 1946 als Rechtsnachfolger des Anglervereins Nedlitz gegründet und unter Nr. 121 beim Amtsgericht in Potsdam registriert. Sie umfaßte ca. 400 Mitglieder von denen nur noch 30% organisierte Angler waren.


Während des Krieges veränderte sich auch die personelle Zusammensetzung der Nutzer der Laubengrundstücke. Durch Bombenangriffe obdachlos gewordene Potsdamer und Berliner, Umsiedler aus der Tschechoslowakei, Ostpreußen und Pommern sowie Flüchtlinge aus dem Osten nutzten die Anglergrundstücke als Wohnung sowie die Gartenflächen für die Verbesserung des Lebensunterhaltes.

Ein großer Teil der Mitglieder wohnte in Berlin. Durch die Teilung in Westsektoren konnten sie am Vereinsleben nicht mehr regelmäßig teilnehmen. Um sich an den Veranstaltungen zu beteiligen zu können, benötigten sie eine Aufenthaltserlaubnis. Da für die Einreise eine gültige Mitgliedskarte erforderlich war, der Vorstand aber durch die unregelmäßige Beitragszahlung keinen Überblick darüber hatte, wer von den Westberlinern noch Mitglied bleiben wollte.

 

Um die Umsiedler und Flüchtlinge seßhaft zu machen, konnten sie aus den Bodenfonds der Bodenreform, die von ihnen genutzten Grundstücke als Eigentum erhalten. Durch diese Maßnahme wurden viele Siedler und Kleingärtner auf den ehemaligen Anglergrundstücken.

 

Das war die Zusammensetzung der Mitglieder und Anwohner am Schlänitzsee.

(siehe dazu Urkunde der Bodenreform)

      Urkunde der Bodenreform

                                                                                                                                                          45/2           

Die Laubengrundstücke, die im Besitz des „Reichverband deutscher Sportangler“ bis zum Jahre 1945 waren, wurden 1945 auf Grund der Enteignung faschistischer Organisationen in den Bodenfonds der Bodenreform überführt. Dadurch konnten Sportfreunde die auf so einem Grundstück siedelten bzw. so ein Grundstück erhalten. 

            

Die Generalversammlung                                          45/3

 

Zu den Veranstaltungen mit Tradition gehört auch die Generalversammlung.

Begründet wurde sie durch das Statut der gebildeten Genossenschaft.

Dort heißt es im § 28; Die Organe der Genossenschaft ist:


   - Generalversammlung,

   -  Aufsichtsrat,

   -    Vorstand.

     

 

§ 36 ... die ordnungsmäßig gefaßten Beschlüsse haben für alle, auch die nicht erschienenden Genossen, verbindliche Kraft.

 

Durch die sportliche Betätigung im Verein verbrachten die Mitglieder ihre Freizeit nur an den Wochenenden und Urlaubstagen in der Kolonie und vor allem in den Sommermonaten. Den Mitgliedern war es nicht immer möglich an allen Veranstaltungen teilzunehmen. Für grundsätzliche Entscheidungen im Vereinsleben sind nach den Statuten die Beschlüsse mit der Mehrzahl der Mitglieder  erforderlich.

Somit bildete sich die Generalversammlung als die wichtigste Form, wo diese Forderungen realisiert werden konnten, heraus.

Hier erfolgt:

·        die Rechenschaftslegung des Vorstandes zum vergangenen Sportjahr;

·        die zu lösenden Aufgaben des neuen Jahres werden dargelegt;

·        werden notwendige Beschlüsse gefaßt;

·        die erforderlichen Wahlen durchgeführt;

·        die Kassierung und der Angelkartenverkauf getätigt.

 

Das Beispiel einer Tagesordnung gibt Auskunft über Inhalt und Ablauf  der Veranstaltung.

1.        Referat zu aktuellen Verbands- und gesellschaftlichen Ereignissen

2.        Neuaufnahme von Mitgliedern

3.        Information zu Protokollen der Versammlungen des Jahres

4.        Jahresbericht des Vorsitzenden

5.        Kassenbericht

6.        Bericht der Revisoren

7.        Entlastung des Vorstandes

8.        Arbeitsplan und Termine des nächsten Jahres

9.        Diskussion

10.    Beschlußfassung

11.    Kassierung

 

Bei Neuwahlen wird Wahl der Wahlkommission und die Wahl des Vorstandes hinzugefügt.

 

 

Das Jahr 1949

Die Bildung von Anglerorganisationen

 

Die Angler wurden bis Ende 1948 von kommunalen Sportämtern, zum Teil von der FDJ und nach Gründung des Deutschen Sportausschusses von diesen in der Sparte „Angeln“ organisatorisch verwaltet.

 

In Gesprächen, die  am 30.3. und 5.4. 1949 geführt wurden zwischen Vertretern des DS, DWK, der Landesregierung Brandenburg, der Landessportausschüsse und der Angler wurde festgelegt, dass Angeln nicht als Sport im Sinne der Leibesertüchtigung, sondern als Fischfang, damit als Möglichkeit der Erholung und der Entspannung für die Werktätigen anzusehen ist.

                          

                     

 

 


                                                                                                                                                     49/2    Im Ergebnis der Beratung wurden, durch Beschluß dieser Vertreter, die Angler aus dem Deutschen Sportausschuß ausgegliedert und dem Verband der Fischwirtschaftsgenossenschaften, Land Brandenburg, eGmbH,

als „Sektion Angler“, angeschlossen.


 

Die ständigen Auseinandersetzungen zwischen Anglern und dem Wirtschaftsministerium des Landes über die Probleme:

·       zu der verspäteten Ausgabe von Angelkarten,


·       zur Erreichung von einheitlichen Kartenpreisen,

·       zum Wegfall des polizeilichen Fischereischeines,

·       sowie der Zweifel an der Rechtsfähigkeit der Angler als Organisation,

 

waren die Hauptthemen der Vertreter der Angler des Landes Brandenburg und Groß Berlin in der Versammlung am 17. März 1950.

 

 

Im Ergebnis dieser Beratung kam es zur Bildung einer eigenständigen Organisation der Angler.

 


Durch die Mitarbeit unseres Mitgliedes Kilz fanden die Erfahrungen der Gruppenbildung von 1946, Eingang in den Statuten und Grundsätzen der neuen Organisation.

 

Sie hatte den Charakter einer Genossenschaft.

Die Mitglieder zahlten Eintrittsgelder und Genossenschaftsanteile.


 

 

Das Jahr 1950

 

In den Jahren 1949/50 liegen die Anfänge für die neue Organisation der Angler. Der Vorstand der Genossenschaft vertrat die Interessen der hier organisierten Angler.

Die Jahreshauptversammlung der Gruppe fand am 19.01.1950 statt.

 

Die Versammlung beschließt:

·        Für wirtschaftlich schwach gestellte Mitglieder die Gebühren und Angelkartenpreise zu ermäßigen.

 

Mit der Anordnung I/50 des Jahres 1950 wurden wesentliche Organisationsgrundsätze zum Aufbau der Anglerorganisation getroffen. Für unseren Bereich gab es:

Die Kreissektion Potsdam, als übergeordnete Leitung,  mit den Gruppensektionen


1.        Schlänitzsee

2.        Nedlitz

3.        Babelsberg

4.        Potsdam-Stadt

5.        Geltow


Die Gruppe hat, entsprechend ihrer Mitgliederzahl, Genossenschaftsanteile und Eintrittsgelder an diese abzuführen. 

 

Die Wahl der Leitung der Gruppensektion wird jährlich durchgeführt.

Sie wurde durch den Vorstand mit folgenden Funktionären

 -  Gruppensektionsleiter  Franz Werner.  

 -  Kassierer                      Erwin Werner

 -  Schriftführer                 Lubkowski   

geleitet.

Der Mitgliederstand beträgt  285 Mitglieder.

Auf der Generalversammlung am 7. Januar 1951, an der 180 Mitglieder teilnahmen, wurde der Jahresbericht für das Jahr 1950 gegeben.

 


Es wurde eine kritische Wertung der Mitarbeit in den Gemeinschaftsveranstaltungen vorgenommen. Über Pünklichkeit, Teilnahme bis zum Schluß und das

Sportfreunde die später zu der Veranstaltung erscheinen,

sich nicht über die Bedingungen 

informieren so das es nach der Veranstaltung deshalb Ärger gibt.

 

 

(Bild: Durchgang zum Friedfischangeln auf dem Schlänitzsee im Vordergrund der Sportfreund Otto Richter)


 

 

Bei der Neuwahl des Vorstandes stellte der Sportfreund Kilz den Antrag, den Vorstand auf Grund seiner guten bisherigen Arbeit geschlossen wieder zu wählen.

Trotzt einiger Schwierigkeiten ist in diesem Jahr der Aufbau der neuen Organisation abgeschlossen. Sehr wesentlich zeigte sich dabei die Zusammenarbeit der Funktionäre bei der

Angelkartenanordnung für das Jahr 1951, bei der keine Preiserhöhungen erfolgt sind.

Die neuen Preise für die Nuthe-Angelkarte sind auf die erweiterte Strecke zurück zu führen.

 


Das Jahr 1951

 

Bei der Neuwahl wird der Vorstand im Block wieder gewählt.

In der Gruppe sind  273 Mitglieder.

Das Wintervergnügen fand am 3. März statt.

In diesem Jahr wurden die Fischereischutzaktive gebildet.

Die rechtliche Regelung ergibt sich aus den § 98 und 109 des Fischereigesetzes.

Neue Regeln sind:

·        Nicht erlaubt ist das Angeln  in den Gelegezonen und in den Nachtstunden.

·        Das Verbot den Krebs als Angelköder zu verwenden ist aufgehoben.

·        Die Friedfischangel kann mit einer Angelrolle ausgerüstet sein.

·        Die Gültigkeit der Hechtkarten beginnt ab 1. Mai

 

Die Landesleitung hat einen Versicherungsvertrag geschlossen, der eine Kollektiv-versicherung darstellt. Es ist jeder Angelgenosse:

1.      auf dem Weg zum Angeln, beim Angeln, auf dem Weg nach Hause,

2.      sowohl  bei Gemeinschaftsveranstaltungen oder individuellem Angeln

                 versichert. Die Prämie beträgt für Mitglieder o, 45 DM pro Jahr.

Gastronomie

In der „Anglerklause“, - in den 30-ziger Jahren gab es den Namen noch nicht - richtete der Wasserbudiker Lukow für seine Tochter Grete einen Verkaufsraum für Lebensmittel ein. Dadurch brauchten die Angler wenn sie am Wochenende kamen nicht so viel von Berlin mitbringen. Leider dauerte diese Zeit nicht lange denn zu Beginn des Krieges mußte die Grete in der Rüstungsindustrie arbeiten und der Laden wurde geschlossen.

 


       

 Als Vorstandmitglied der Genossenschaft, kaufte  Paul Fresdorf das seit Jahren leerstehende Gebäude am Feldrain und setzte im Jahre 1950 den Sportfreund (im Bild)

Gerhardt Bein als Gastwirt ein.

 

 

Auf der rechten Seite des Bildes ist der Trampelpfad zum Brunnen zu sehen von dem die gesamte Kolonie ihr Wasser bezog. Auf der linken Seite, links von der Birke war der Bierkeller. In Höhe der Birke befand sich innen der Tresen.

  

 

 


                                                                                                                                                                     51/2

Die Klause wurde zum beliebten Treffpunkt der Angler und ihren Gästen und war ein wesentlicher Bestandteil des kulturellen Lebens in der Kolonie.

 


   

Hier wurden Vorstandssitzungen abgehalten, wurden Skatturniere und Familienfeiern

durchgeführt.

 

Von links im Bild:

Schulz, ?, Herta Lange,

Gustav Sturm, ?, Gerhard Bein, Frau Sturm, Fritz Böhm, Karl Liebenow, Otto Ernst, ?,


Hier erfuhr man immer die aktuellsten Neuigkeiten aus dem Vereinleben und der Siedlung. Bedingt durch die einzigste Wasserstelle in der Kolonie - bestehend aus Brunnen mit


Pumpe- traf man immer Jemand in der Klause an, der sich auf der auf der schnelle ein Bier genehmigte.


Es blieb dadurch nicht aus, das die Frau sich den Eimer voll Wasser selber von der Klause holte, weil ihr Mann nicht wieder kam, da er mit einigen Sportfreunden zu einer Runde Skat gefunden hatte. Wenn dann auch noch Audi seine Ziehharmonika holte und Gustav Sturm zur Teufelgeige griff, gab es schon am Vormittag Gesang und Tanz.

(im Bild von links. Fritz Stage und Gustav Sturm in der Klause)

 

 


 

Die Familien verbrachten die Wochenenden, ihren Urlaub und die Ferientage mit den Kindern überwiegend in der Siedlung. Um den Vater auf den Angelausflügen begleiten zu  können, wurden auch sie Mitglied im Verein.

So erhielten die Söhne und später auch die Enkel ihren ersten Unterricht über das Angeln.  


Das Jahr 1952

276 Mitglieder hat die Gruppe. Bei der Neuwahl wird der alte Vorstand wiedergewählt. Für den Schriftführer erfolgt durch die Wahl vom Sportfreund Gustav Sturm, eine Neubesetzung. 

 

Alle Rentner und Angelgenossen mit unter 150,00 DM Monatseinkommen, können einen Antrag auf Ermäßigung der Angelkarten stellen.

Aus der Sektionskasse wird eine Spende von 200,00 DM für den Aufbau Berlins beschlossen.                                 


 


Die Bemühungen endlich Ordnung und Reglungen in den Angelproblemen zu bringen wurden fortgeführt.

Die im Kopf des Schreibens genanten Organisationen waren zu diesem Zeitpunkt maßgeblich  mit der Zuarbeit  für die Verordnung " Zur Schaffung einer einheitlichen Anglerorganisation "  die durch das Innenministerium der DDR vorgesehen war, beschäftigt.


  

 

                                                                                                                                                            52/2                                                                                                                                                                                                                                                                    


Die Monatskarte beinhaltete nur das Friedfischangeln. Durch den Fischer werden die zu beangelnden Gewässer eingetragen.

Die besonderen Bedingungen enthalten eine ganze Reihe von Einschränkungen zur Ausübung des Angelsportes.

(siehe Kartenauszug unten)

 

Es ist nicht verwunderlich, da das Angeln nur auf der Grundlage des Fischereigesetzes von 1916 ausgeübt werden kann.

 

Auf der Rückseite der Angelkarte sind die Mindestmaße für zu beangelnden Fische sowohl in Binnen- sowie den Küstengewässern aufgeführt.

Dazu noch die Paragraphen über Strafbestimmungen. siehe dazu die Auszüge aus dem Gesetz)                 

                                                                               


 

 

 

Die Jahre 1953 - 1954

 

In der Siedlung bestand die Gruppensektion Schlänitzsee.

 

Sie wurde durch den Vorstand mit folgenden Funktionären

 -  Gruppensektionsleiter  Franz Werner.     – Revisionskommission mit 3 Mitgliedern

 -  Kassierer                      Erwin Werner

 -  Schriftführer                Gustav Sturm

geleitet.

 

Eine Verwaltungsreform  im Jahre 1953 führte zur Bildung des

·        Kreises Potsdam-Stadt und des

·        Landkreises Potsdam

Damit erfolgte eine Zuordnung der Siedlung Schlänitzsee zum Landkreis. Die Siedlung Kanalbrücke blieb weiterhin in der Verwaltung Potsdam-Stadt.

Gleichzeitig wurden ebenfalls  Änderungen in den Anglerstrukturen durchgeführt, es entstand die  Kreissektion Potsdam-Land. Mit der veränderten Organisationsstruktur wurde auch der genossenschaftliche Charakter der Anglerorganisation aufgelöst. Die Gruppen erhielten die in der damaligen Kreisorganisation eingezahlten Eintrittsgelder und Genossenschaftsanteile erstattet.


                               

 

Neben den angelsportlichen Gemeinschafts-veranstaltungen waren das Frühlingsfest und das Kinderfest Höhepunkte im Vereinsleben. Die Sportfreunde erhielten für sich und ihren Gästen eine namentliche Einladung weil die zur Verfügung stehenden  Plätze sonst nicht ausreichend wären. 

 

Für den Heimweg der Mitglieder und Angehörigen war ein Bus bestellt der dann am Ende der Veranstaltung die einzelnen Ortschaften anfuhr.


 

 

Durch den Bestand an Wochenendlauben, die auch zum großen Teil mit Mitgliedern aus Westberlin besetzt waren, wurde die Arbeit der Gruppe in vielen Situationen auf die Lösung von kommunalen Problemen gerichtet, die einen großen Zeitumfang beinhalteten.

 

Das zeigte sich u.a.

-          in der Instandhaltung der Wege der Siedlung;

-       in der Klärung der Entsorgungsleistungen (Müllproblem);

-       in der Beschaffung von Baumaterialien für die Werterhaltung der Lauben, wie Zement, Dachpappe, Teer, Farben u.a.

-          in der Mitarbeit bei der Verwaltung der Lauben von Westberlinersportfreunden

-          in der Beschaffung der fehlenden Sportgeräte, als Vorraussetzung zur Teilnahme an Wettkämpfen und Gemeinschaftsveranstaltungen  

 

 

 

 

                                                                                                                                                              53/ 2      Seit 1949 gibt es die Fachzeitschrift für Fischerei, Angelsport und Aquaristik.

Die Ausgabe „A“ – mit 18 Seiten für Angler und mit 4 Seiten für Aquarianer.

Die „B“- Ausgabe enthält die Beiträge für die Fischerei.

Neben den Artikeln über Fischkunde und Geräteinformationen sind viele Vereinsnachrichten aus der Arbeit der Sektionen enthalten. (Verzeichnis rechts von Heft 7/53 ) 

 

           

 

 


Albert  und Paule haben in jeder Monatsausgabe eine Seite, wo in Form eines wechselseitigen Gespräches Probleme die, die Mitglieder diskutierten, noch mal besprochen wurden.

Eine Wertung der stattgefundenen Sportveranstaltungen erfolgte und Meinungen zur Bildung einer Anglerorganisation für die das Fischereigesetz von 1916 durch eine neue Gesetzgebung ersetzt wird, die unserer gesellschaftlichen Entwicklung entspricht. 


 

Das Jahr 1954                                                                                                                                                                    

Auf der Jahreshauptversammlung am 20. Februar 1955 gibt der Sportfreund Wendenburg den Jahresbericht für 1954.

Im Bestand sind 178 Mitglieder (0hne die 96 Mitglieder aus Westberlin)

 

      

 


 

Das Protokoll dieser Versammlung belegt die durchgeführten Veranstaltungen des Jahres 1954. Wobei die eine Seite nicht die ganze Arbeit eines Jahres ausführlich wiederspiegelt. 

 

Obwohl die Verordnung zur Förderung des Angelsportes auf der Versammlung bekannt war, gab es zu diesem Zeitpunkt keine konkreten Vorstellungen zur weiteren Entwicklung der Gruppe.

 

 

                                                                                                                                                         54/2

Regelungen zu den Angelberechtigungen 1954

 

Mit der Herausgabe von Richtlinien für die Ausgabe von "Angelerlaubnisscheinen zum Fischfang 1954"  wurde erstmalig der Versuch unternommen eine einheitliche Regelung für die angelsportliche Nutzung von Gewässern in der Mark Brandenburg zu erreichen.

 

Der Angelsport besaß in Deutschland nur Duldung aber keine Rechte. Diese Duldung wurde nicht vom Staat ausgesprochen sondern mußte von den Gewässereigentümern, Pächtern und Berufsfischern immer wieder von neuen erkauft werden.

Die Höhe der Preise für die Angelberechtigungen und anderer Leistungen waren in keiner Weise einheitlich geregelt.

 

Es machte sich besonders in der Umgebung von Großstädten bemerkbar.

So wurden zum Beispiel in Berliner Gewässer die Preise für Angelkarten in wenigen Jahren in der Weimarer Republik von 10 bis 15 Mark auf 50 Mark erhöht, obwohl die überfischten Gewässer das nicht rechtfertigten.

Die Benutzung von Booten war oft verboten oder mußte mit einer Summe bezahlt werden, die der Jahreserlaubnis gleich kam. Die Anlage eigener Bootsstege wurde untersagt. Die Boote mußten beim Fischer untergebracht werden, gegen eine weitere Gebühr, versteht sich. Die Benutzung der Spinnangel war in vielen Gewässern verboten.

 

Nachweislich wurde die Höhe der jährlichen Pachtsumme, die ein Fischer zu zahlen hatte, von den Einnahmen für Angelerlaubnisse in vielen Gewässern der Mark Brandenburg erreicht, oft erheblich übertroffen.

 

Seit vielen Jahren wird in den Mitgliederversammlungen über Fragen:

·        Wer kann welche Angelkarten  erhalten,

·        Wie wird die Preisgestaltung festgelegt,

·        Warum gibt es keine allgemeingültigen Regeln,

 diskutiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                             54/3

Die besondere Bedeutung dieser Richtlinien kam zu Ausdruck:

 

·                       In der Mitarbeit von Vertretern der Angelorganisationen

 

      

      

                                                                                                                                                                        54/4

 

 

 

 

·        Einheitliche Höchstpreise für alle Gewässer unabhängig vom Bewirtschafter

 

 

 

 

              

 

                                                                                                                                                            54/5

Die Gründung des Deutschen Anglerverbandes 1954 bildete einen neuen Abschnitt im Leben der Gruppe.

 

Mit der "Verordnung über die Bildung einer einheitlichen Anglervereinigung in der DDR", durch die Regierung der DDR am 13.Mai 1954 beschlossen, wird gewissermaßen die Geburtsurkunde des DAV ausgestellt.

Die am 14. Oktober erlassene "Verordnung zur Förderung des Angelsports" ermöglichte erleichterte Bedingungen für die Ausübung des Angelns zu schaffen.

 Noch im gleichen Monat findet der I. Verbandstag des DAV statt auf dem das Statut beschlossen und durch folgende Ordnungen ergänzt wird;

-          Wahlordnung

-          Beitrags- und Finanzordnung

-          Gewässerordnung

-          Rechtsordnung

-          Wettkampfbestimmungen und Wettkampfordnung

-          Ordnung für die Arbeit mit der Jugend

-          Arbeitsordnung für die Revisionstätigkeit

 

                                  

 

 

                       

 

 

        

 

 

Das Mitgliedsbuch des Verbandes.                          54/6

Im Verhältnis zu sonstigen Mitgliedskarten ist es ein Ausweis der den vielen Möglichkeiten einer Sportorganisation entspricht.

 

  

 


Die Umschlagseiten bestehen aus Plaste.

Der Ausweis umfaßt 24 Seiten. Die Seiten 2 -  3, enthalten die Personaldaten.(siehe oben)


 Die Seite10                                                  Seite 11

  

Die Seiten 12 und 13

Die Seite 14                                                 Die Seiten 15 - 16

    

Die Seite 17                                                 Die Seite 18

       

Die Seiten 19 - 20

                                                                                                                 

 

 

Die Seiten 4 -  9,

für die jährlichen Beitragsmarken


 


 

       Jahre 1955 – 1956

 

Auch in der Gruppe Schlänitzsee wurden Veränderungen wirksam. In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die am 14. August 1955 stattfindet, wird durch Neuwahl des Vorstandes der Übergang von der  "Sektion der Angler Land Brandenburg und Groß Berlin e.G.m.b.H."  zum Deutschen Anglerverband der DDR vollzogen.

 

Im  neuen  Vorstand wurden folgenden Funktionen besetzt:

Vorsitzender                  Erwin      Werner

Stellv. Vorsitzender       Franz      Werner

1. Kassierer                    Kurt        Müller

2. Kassierer und             Peter       Wendenburg

Jugendwart

Schriftführer                  Gustav    Sturm

Gewässerwart                Max         Mahl

Sportwart                       Heinz      Eitner

Revisionskommission  Geike,  Stropp, Gutschlag            

 

Auf der Grundlage der Verordnung zur Förderung des Angelsports wird in einer gemeinsamen Sitzung der Vorstände - der Ortsgruppe der Angler und der Landwirtschaftlichen Genossenschaft - die am 07. Oktober 1955 stattfand, eine Regelung zur Rückgabe von Teilen des Vermögens des Arbeiter-Angler-Bundes an die neue Ortsgruppe vereinbart.

 

Die  Genossenschaft bleibt weiter bestehen mit den Grundstücken  Anglerklause und Warenlager.

 

Im Einzelnen waren es:

 

 

          

 

  Grundstück von 14.189 qm Größe mit Bootshafen “Stichkanal“

(links von der Wasserfläche befinden sich die Lauben auf dem Grundstück)      

 

                                                                                                                                  55/2


                    

2. Die Bootsschuppen, mit Blick vom Stichkanal; der Anbau an der linken Seite diente zur Aufbewahrung der Tische und Stühle bzw. der Sitzbänke für die Kulturveranstaltungen.


 


 

3.Der Seehafen,

mit Blick auf die kleine Mole mit dem dahinterliegenden Badestrand.


 

     

 

4. Pavillon auf dem Bootsplatz          5. Eine transportable Tanzfläche,

      Platz der Kapelle bei Veranstaltungen,                                        für die Durchführung von Veranstaltungen wie

      dient zur Einlagerung der Tische im Winter.                                Frühlings-, Sommer- und Kinderfeste mit den dazu

                                                                                                           gehörigen Tischplatten, Bänke, Tische und Gartenstühle.

                                                                                                           

                                                                                                          

                                                                                                                                           55/3


Von den gepachteten Grundstücken des Anglervereins vor 1945, sind nur die Pachtungen gemäß Überlassungsvertrag Nr. 13, des Wasserstraßenamtes:

 


1.       Über die Wegefläche Bootshafen-See;

2.       Fläche Badestrand und Standort Umkleidekabine;

 


3.       sowie die Grasnutzung rechtes

Ufer am Sacrow-Paretzer-Kanal vom Kilometer 25,2 bis 27,0;

Die Kanalstrecke wurde von der Mole bis zur Eisenbahnbrücke von der Gruppe für die Austragung von Angelveranstaltungen genutzt.

4.       sowie der Altarm an der Kanalbrücke 

 

durch die Genossenschaft weiter geführt worden.


    

 


 

Der Badestrand,

ganz links im Bild ist das Umkleidehäuschen links vom Baum zu sehen.


 


Das Umkleidehäuschen,

da es auf dem oben gezeigten Bild nicht richtig zu erkennen ist. Auf der Rückseite befand sich die Toiletteneinrichtung.

 

   

 


Der Umfang der vorhandenen Grundmittel und Immobilien erforderte jährlich


einen großen Aufwand zur Pflege und Erhaltung. Die Generalversammlung beschloß jeweils den zu leistenden Umfang. Durchschnittlich wurden 10 Arbeitsstunden von jedem Mitglied gefordert. 

 

 

 

 

                                                                                                                                                                          55/4

 

Die Einschätzung für das Jahr 1955 zeigt, daß die geplanten Kultur- und Sportveranstaltungen durchgeführt wurden.

 

Beim Preisangeln wird es in Zukunft keine Sachpreise mehr geben, sondern Plaketten und Urkunden.

 

Die Gruppe hat gegenwärtig über 300 erfaßte Mitglieder und eine Jugendgruppe von 30 Mitgliedern. Die ungenaue Anzahl ist auf der Tatsache zurückzuführen das einige Mitglieder weder Beiträge noch Bootsstände für das letzte Jahr bezahlt haben.

 


Zu den in Westberlin wohnenden Mitgliedern wurde durch den Vorstand Verbindung aufgenommen und Versammlungen im Ostsektor von Berlin durchgeführt. Hauptanliegen war es, ihnen die Teilnahme an den Veranstaltungen der Gruppe zu ermöglichen.

Die erforderlichen organisatorischen Abläufe, wie die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis sind mit der Kreis- und Bezirksorganisation abgesprochen.

 


 

Es gibt noch immer Boote von Westberliner Sportfreunden, die von den Mitgliedern der Gruppe genutzt werden können. Erforderlich ist aber eine ordentliche Pflege durch die Benutzer.

   

Durch die Versammlung wird die Forderung des Bezirksvorstand die bestehende Abführung der Beiträge in Höhe von 30% auf 40% festzulegen, abgewiesen.

 


Der bestehende Beschluß für die Winter- und Sommer-Standgebühren wird nicht verändert.


                                                                               Sommerstand      Winterstand

-          für Gruppenmitglieder                                 3,00 M                      6,00 M

-          für Mitglieder anderer Gruppen               11,40 M                    14,90 M

-          für Nichtorganisierte                                  12,00 M                    16,00 M

 

 

                                                                                                                                                                              55/5  

Eine Lieferung Bambus-Angelruten ist eingetroffen. Leider sind es nicht so viele, das alle Sportfreunde eine Rute erhalten können. Daher hat der Vorstand beschloßen sie nur an aktive, anwesende Angler am Karfreitag beim Anangeln auszugeben.

 

Die Beschwerden der Mitglieder, das Fremde und Nichtmitglieder unsere Bootshäfen nutzen, ist ohne die Mitwirkung der Anlieger von Bootsständen nicht zu klären. Beim Feststellen der unberechtigten Benutzung ist der Vorstand unmittelbar zu verständigen.


  


Wesentliche Ziele des Jahres wurden nicht erreicht. Besonders war:

-          eine unzureichende Teilnahme der an den Gemeinschaftsveranstaltungen im Angeln,

-          keine ausreichende Mitarbeit bei den Pflegemaßnahmen an den Bootshäfen

zu verzeichnen.

 

Im Bild rechts ist noch die alte Uferbefestigung aus den 30-ziger Jahren im Seehafen ersichtlich. Sie zeigt, wie notwendig die Instandsetzung ist.

 

          (im Bild:  Hansi Ernst links mit Freund)

 


Die Tatsache, daß die vorhandenen Gemeinschaftseinrichtungen auf langer Sicht nur durch den Einsatz aller Mitglieder bei der Instandsetzung und Pflege erhalten werden können, hat sich bei den Sportfreunden noch nicht gefestigt. Wir haben uns auch in diesem Jahr wieder mit Mitgliedern wegen nicht geleisteter Arbeitsstunden unterhalten müssen.

 

              


 

Das Hochwasser sorgte in diesem Jahr auch wieder dafür, daß zusätzliche Arbeitsleistungen zu erbringen sind. Am Badestrand ist reichlich Unrat und altes Schilf angeschwemmt worden. An der Uferbefestigung des Seehafens sind Auswaschungen entstanden.   

 

 

 

Das Jahr 1956


 

Wurde nach den Festlegungen des Termin- und Veranstaltungsplanes durchgeführt.

Der Termin- und Veranstaltungsplan für 1956 im Überblick:

-         für den 17. März ein Wintervergnügen

-         Anangeln am Karfreitag  am Sacrow-Paretzer-Kanal

-         Kinderfest und Preisangeln am 29. Juli

-         Sommerfest am 4. August

-         Abangeln am 14. Oktober

-         An jedem  1. Sonntag im Monat eine Kurzversammlung mit aktuellen Problemen

-          Am Sonntag nach dem 15. des Monats  2 Stunden Gemeinschaftsarbeit in der Siedlung und den Bootshäfen

 


In einer Nachwahl wird der Sportfreund Karl Heideck jun. zum 2. Vorsitzenden, der Sportfreund Erich Märzke als Jugendsportwart gewählt.

In Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister wurden in der Siedlung die Wege mit Verkehrsschildern  versehen. Es wurde notwendig da selbst die kleinsten Wege mit Fahrzeugen zugestellt wurden.


 


Beim Kinderfest und Preisangeln ist, obwohl das Wetter nicht freundlich war, eine gute Beteiligung gewesen.

Angelmeister wird der Sportfreund Kurt Breitenstein. Er erhält ein Diplom sowie einen Freiangelschein 1957.

Der Turniersport bedarf einer stärkeren Förderung.

Im Bestand der Gruppe sind zwei gespließte Tonkinwurfruten mit Rolle für das Training und Wettkampf. Durch die Sportwarte sollen noch weitere erforderliche Sportgeräte beschafft werden u.a. Ruten, Rollen, Angelschnur und die Scheiben.

In der Mitgliederwerbung sollen verstärkt Frauen gewonnen werden.

 


 

In jedem Jahr sind wir damit beschäftig Reparaturarbeiten

an den Uferbefestigungen

durchzuführen. Mit den

individuellen Einsätzen lässt sich dieser Zustand nicht

verändern

Sportfreunde aus der „Polnischen Wirtschaft“ bei der Erneuerung der Uferbefestigung mit Faschinen.

 (rechts)

 

 

 


 


Die Angelkarten für das Jahr 1957 können nicht rechtzeitig ausgegeben werden. Damit bleiben die von 1956 noch bis März 1957 gültig. 

  


 

 

 

                                                                                                                                              56/2


Der Abschluß des Jahres 1956 gibt Auskunft über die Aktivitäten der Gruppe.

Für den Turniersport waren 2 gespließte Angelruten mit Rollen vorhanden.

 

Das Warenkonto beinhaltet:  -    67 Verbandsabzeichen a.  1,00 DM

                                             -  132  Bambusangelruten  a.  1,75 DM (Bambusrohlinge)

                                                                  

         

 

 

Aus den Aufwendungen ist die Art der durchgeführten Veranstaltungen ersichtlich. Beim Kinderfest sind enthalten die Beträge aus der durchgeführten Sammlung und der Spenden. Der Nachweis für eine Laube als Anglerheim. Die Pachtzahlungen belegen die Nutzung des Bootshafen-See und den Hafen im Altarm an der Kanalbrücke.

 

 

                  

                                                                                                                                                                          56/3

 

Eine Jahreshauptversammlung durchführen beinhaltet eine ganze Reihe von Problemen vorher zu beraten, festzulegen und dann zu realisieren.

 


Diese Leistungen stehen in keinem Protokoll sondern sind meistens nur auf Handzetteln notiert. Die eine oder andere Leistung steht vielleicht im Jahresabschluß, aber nicht alles.

 


So ein Zettel vom  26.Februar über die Vorstandssitzung gibt darüber Auskunft:

 

-          Einladungen drucken, als Drucksache an die Mitglieder versenden, auch an die Westberliner;

-          Aushang am Schlänitzsee;

-          Omnibus bestellen, Kosten 120- DM Abfahrtszeiten dazu festlegen;

-          Eintritt steht in der Einladung;

-           Saal mieten, mit Heizung und Dekoration;

-          Veranstaltung anmelden;

-          Musik, von 20.00 bis 04.00 Uhr Kapelle Kiesand mit 7 Mann, Kosten 250- DM;

 


 

Zum dritten Mal erscheint der „Deutsche Anglerkalender“. Für 2,50 DM gibt es ein kleines Fachbuch mit sehr nützlichen Informationen im Taschenformat.